Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 54b Windsichere Handlampe
Stand: 10.06.2019
In Kraftomnibussen muss außer den nach § 53a Absatz 1 erforderlichen Warneinrichtungen eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige windsichere Handlampe mitgeführt werden.